GIS Einzahlung

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Veröffentlichungsdatum:

31.12.2022

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6 Minuten

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Fälligkeit: 16. Juni & 16. Dezember

Wofür ist die GIS (Gemeindeimmobiliensteuer) geschuldet?

Die GIS muss für Gebäude und Baugründe bezahlt werden.


Für welchen Zeitraum ist die GIS geschuldet?

Die GIS wird für Kalenderjahre im Verhältnis zum Anteil und für die Anzahl der Monate des Jahres geschuldet, in denen das Gebäude oder der Baugrund besessen wurden. Der Besitz über mindestens 15 Tage wird als ganzer Monat gerechnet.


Wer muss die GIS bezahlen?

  • Die Eigentümer oder die Inhaber von dinglichen Rechten (= Fruchtgenuss, Nutzungs-, Wohn-, Überbaurecht);
  • Der Ehemann/die Ehefrau, dem/der die eheliche Wohnung mit richterlicher Verfügung der gerichtlichen Trennung, der Annullierung, der Auflösung oder des Erlöschens der zivilrechtlichen Wirkung der Ehe zugewiesen wurde;
  • Der Elternteil, dem die Wohnung mit richterlicher Verfügung die Anvertrauung des Kindes oder der Kinder zugewiesen wurde
  • Der Leasingnehmer für geleaste Immobilien, auch wenn sie erst geplant sind oder sich erst im Bau befinden;
  • der Konzessionsinhaber von Domänenvermögen;
  • Ausgedinge/Unterhaltspflicht: Der Hofübergeber und seine Ehefrau müssen die GIS für jene Räume bezahlen, die sie tatsächlich bewohnen. 

Innerhalb wann muss die GIS eingezahlt werden?

Die erste Rate muss innerhalb 16. Juni, die zweite Rate muss innerhalb 16. Dezember eingezahlt werden. Fällt der Stichtag auf einen Feiertag, ist die Einzahlungsfrist von rechts wegen auf den ersten darauffolgenden Werktag verlängert. Für die Einzahlung muss das Formular F24 verwendet werden.

Zahlungen aus dem Ausland: Banküberweisung auf folgendes Konto der Gemeinde Lajen:
IBAN: IT 32 T 08113 58470 000300008206 SWIFT Code: RZSBIT21013

Freiwillig Berichtigung: Vergisst der Steuerzahler die Steuer innerhalb der Fälligkeit zu zahlen, so kann die freiwillige Berichtigung angewandt werden (Artikel 13 des GvD Nr. 472/1997). Zusätzlich zur Steuer sind die Strafen und Zinsen zu entrichten.


GIS - Kodexe:

Besonders zu beachten ist die korrekte Angabe des richtigen Gemeindekodex E420 für Lajen und des jeweiligen Steuerkodex:

  • Kodex 3980: Hauptwohnung samt Zubehör
  • Kodex 3981: landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude und Urlaub auf den Bauernhof
  • Kodex 3982: Baugründe
  • Kodex 3983: alle anderen Immobilien (Außer Kategorie D)
  • Kodex 3984: Immobilien Kategorie D
  • Kodex 3985: Zinsen
  • Kodex 3986: Strafen

Detaillierte Erklärungen

Hauptwohnung samt Zubehör (A0100, A0900): Als Hauptwohnung gilt nur die Immobilieneinheit, in welcher der Steuerpflichtige und seine Familiengemeinschaft den ständigen Aufenthalt und den melde-amtlichen Wohnsitz haben. Als Zubehör gelten höchstens 3 Gebäude der Katasterkategorien C/2, C/6 und C/7, von denen höchstens 2 der gleichen Kategorie angehören können. Der Katasterwert der Hauptwohnung und des Zubehörs wird mit dem Steuersatz von 0,4% besteuert. Von der geschuldeten Steuer wird der Freibetrag von 900,00 Euro in Abzug gebracht. Familiengemeinschaften mit mehr als 2 Minderjährigen wird ein zusätzlicher Freibetrag von 50 Euro für jede/n Minderjährige/n ab der/m Dritten gewährt. Für jede Person mit schwerer Behinderung Laut Art. 3, Abs. 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 05.02.1992 wird ein weiterer Freibetrag von 50,00 Euro gewährt, und zwar für die Wohnung in welcher diese Person mit ihrer Familiengemeinschaft den gewöhnlichen Aufenthalt und den meldeamtlichen Wohnsitz dort hat. Für den Erhalt des zusätzlichen Freibetrages muss eine ärztliche Bescheinigung vom zuständigen Amt abgegeben werden.
Einem begünstigten Steuersatz von 0,50% unterliegen Wohnungen samt Zubehör, die Verwandten jeglichen Grades in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie zur unentgeltlichen Nutzung überlassen werden, sofern diese dort ihren meldeamtlichen Wohnsitz und ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ebenso Wohnungen und deren Zubehör, welche aufgrund eines registrierten Mietvertrages vermietet sind, sofern der Mieter dort seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gebäude der Katasterkategorien C/1, C/3 und der Katastergruppe D (CC101, CC103, CD100): die Gebäude der Katasterkategorien C/1 (Geschäfte, Bar), C/3 (Laboratorien) und der Katastergruppe D (Werkstätten, Hotels) werden mit dem Steuersatz von 0,56% besteuert.

Urlaub auf dem Bauernhof (L0100): Gebäude samt Zubehör, welche für „Urlaub auf dem Bauernhof“-Tätigkeit genutzt werden, werden mit dem Steuersatz von 0,25% besteuert. Als Zubehör gelten höchstens 3 Gebäude der Katasterkategorien C/2, C/6 und C/7, von denen höchstens 2 der gleichen Kategorie angehören können.

Privatzimmervermietungsbetriebe (A0400): Gebäude samt Zubehör, welche für die Privatzimmervermietung genutzt werden, werden mit dem Steuersatz von 0,3% besteuert, wenn eine durchschnittliche jährliche Bettenauslastung von 30% erreicht wird (ansonsten wird der erhöhte Steuersatz für zur Verfügung stehende Wohnungen angewandt). Als Zubehör gelten höchstens 3 Gebäude der Katasterkategorien C/2, C/6 und C/7, von denen höchstens 2 der gleichen Kategorie angehören können. Zu besteuernde (L0100) und befreite (L0110) landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude: die Gebäude der landwirtschaftlichen Genossenschaften und Gesellschaften, die Büros und die für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer bestimmten Wohnungen werden mit dem Steuersatz von 0,2% besteuert. Die anderen Typologien von Gebäuden (Ställe, Scheunen, Geräteräume und ähnliche) sind befreit. Für weitere Informationen siehe Beschluss der Landesregierung Nr. 1181 vom 07.10.2014.

Wohnungen mit erhöhten Steuersatz (B0500): Im Vergleich zum geltenden ordentlichen Steuersatz unterliegen jene Wohnungen einem erhöhten Steuersatz von 1,3%, für welche keine Mietverträge registriert wurden und welche nicht in die Fälle von Nicht-Erhöhung laut Verordnung fallen.

Andere Immobilien (A000): Alle Immobilien, die nicht in eine der oben beschriebenen Kategorien fallen (z.B. die nicht erhöhten Wohnungen, Baugründe, usw.) werden mit dem Steuersatz von 0,76% besteuert.

Steuererleichterungen: Die Katasterwerte der unbewohnbaren oder der unbenutzbaren Immobilien und auch auch die Gebäude unter Denkmalschutz sind zur Hälfte (50%) reduziert.

Freibetrag für Dienstwohnungen (U0120): Der für die Hauptwohnung festgelegte Freibetrag wird auch auf die Gebäude der Katasterkategorie A und der Katasterkategorie D angewandt, die auch als Wohnung dienen und im Eigentum von Unternehmen sind in denen ein Inhaber des Unternehmens oder auch Gesellschafter desselben samt Familiengemeinschaft den melde-amtlichen Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Besondere Bestimmungen

Baugrund: ist die Fläche, die laut dem endgültig genehmigten und im Amtsblatt der Region veröffentlichten Gemeindebauleitplan bzw. dessen Änderungen zur Bebauung verwendet werden kann, unabhängig von der Genehmigung der entsprechenden Durchführungspläne.

Der Hauptwohnung gleichgestellte Wohnungen: Hauptwohnungen samt Zubehör der Katasterkategorien C/2 (Keller oder Dachraum), C/6 (Garage oder Abstellplatz) und C/7 (Wetterdach) im Ausmaß von höchstens drei Zubehöreinheiten, davon höchstens zwei derselben Kategorie, im Besitz von Senioren oder behinderten Menschen aufgrund des Eigentums-, Fruchtgenuss- oder Wohnrechtes, welche ihren Wohnsitz wegen dauerhafter Unterbringung in Wohn- oder Pflegeheime verlegen müssen, vorausgesetzt, diese Immobilien werden nicht vermietet.

Neue Steuerpflichtige: der Elternteil, dem die Wohnung mit richterlicher Verfügung der Anvertrauung des Kindes oder der Kinder zugewiesen wurde;
WICHTIG: Für die Bezahlung der GIS können nur die Gemeindekodexe F24 (3912-3913-3916-3918) verwendet werden.

Meldung

Jene Personen, bei denen sich im Jahr am Besitz oder an den Besitzern etwas geändert hat bzw. ändert, sollten dies im Steueramt melden. Diese Meldung sollte unverzüglich nach Eintreten der zu erklärenden Änderungen geschehen. Bei Todesfällen müssen die Erben die Steuerposition des/r Verstorbenen abschließen und ihre eigene eröffnen


Kontakt

Steuern und Gebühren

WALTHER-VON-DER-VOGELWEIDE-STR. 30/A, 39040 LAJEN+39 0471 656 459info@lajen.eu

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Zuletzt aktualisiert: 11.03.2024, 08:15 Uhr