Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung. Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 18.11.2024

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Veröffentlichungsdatum

28.11.2024

Beschreibung

Folgende Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der Bürger:innen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit und regelt die einvernehmliche Feststellung auf der Grundlage der durch das gesetzesvertretende Dekret vom 19. Juni 1997, Nr. 218, festgelegten Kriterien.

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Veröffentlichungsdatum

28.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 15:23 Uhr

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