Verordnung über den Handel auf öffentlichen Flächen. Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 57 vom 12.12.2011
25.03.2013
Die folgende Verordnung zielt auf die Regelung des jährlich in Lajen stattfindenden Marktes ab, sowie auf alle weiteren Formen der Ausübung des Handels auf öffentlichen Flächen des Gemeindegebietes.
Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 17:16 Uhr