Verordnung zur Festlegung der qualitativen und quantitativen Kriterien für die Bestimmung der nicht gefährlichen Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden. Zuletzt abgeändert mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 10 vom 06.05.2024.
04.02.2013
Zuletzt aktualisiert: 31.05.2024, 11:25 Uhr